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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, finden diese Geschäftsbedingungen auch auf alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden Anwendung, ohne dass es bei künftigen Geschäften einer erneuten Einbeziehung oder Vereinbarung der Geltung bedarf. Die Geltung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, ausgeschlossen, es sei denn, NAWA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsabschluss
Das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot kann von uns innerhalb von vier Wochen ab Zugang bei uns schriftlich oder durch Lieferung der Ware angenommen werden. Wir können uns vom Vertrag lösen, wenn trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferern die Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt. In diesem Falle wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzuges sind vom Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen zu leisten. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten. Bei Verzug werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 4,75 pro Vorgang zusätzlich in Rechnung gestellt.
Es gelten die Preise der aktuellen Preisunterlagen. Die Preise gelten ab Werk. Ab einem NettoBestellwert von € 200,-- erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands im regulären Frachtlauf frei Haus.
Gegen unsere Vergütungsansprüche kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn seine Gegenansprüche auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen aus diesem oder anderen laufenden Geschäften unser Eigentum. Übersteigt der Wert der in dem vorbehaltenen Eigentum liegenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei.
Wird das uns bei Pflichtverletzungen des Kunden zustehende Rücktrittsrecht ausgeübt, ist vom Kunden die gelieferte Ware an uns herauszugeben.
Bis zum vollständigen Übergang des Eigentums auf den Kunden sind uns von diesem Zugriffe Dritter auf die Ware, Beschädigungen der Ware, deren Vernichtung oder ein Wechsel des Besitzes an der Ware unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
Etwaig genannte Lieferzeiten sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich fixe Liefertermine schriftlich vereinbart werden. Die Lieferfrist beginnt neu zu laufen, sollten seitens des Bestellers die für die Lieferung nötigen Voraussetzungen nicht geschaffen sein. Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen sowie durch Dritte verursachte Verzögerungen (Lieferanten, Spediteure etc.) verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang bzw. können wir von der Lieferpflicht zurücktreten. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Ferner geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn dieser mit der Annahme in Verzug gerät. Bei Annahmeverzug haftet der Kunde für die daraus entstandenen Kosten. Wird die Ware von uns auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Zurückgenommen werden nur neuwertige und vollständige Waren in Originalverpackung innerhalb von 2 Wochen nach Auslieferung. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden.

§ 6 Ausschlussfrist für Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen uns gegenüber schriftlich zu rügen, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rüge genügt. Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich offensichtlicher Mängel, welche nicht innerhalb der bestimmten Frist schriftlich gerügt wurden, sind ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung
Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl als Minderung die Herabsetzung der Vergütung oder als Rücktritt die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wenn nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit des Kunden betroffen sind, uns weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz zur Last fallen, nicht die Verletzung einer Kardinalpflicht betroffen ist, auf deren Einhaltung der Kunde besonders vertrauen durfte, der Mangel nicht arglistig verschwiegen oder von uns nicht eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, kann der Kunde wegen eines Mangels der Ware Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nicht verlangen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine Angaben zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen
Wenn nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit des Kunden betroffen sind und uns weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz zur Last fallen und zudem nicht die Verletzung einer Kardinalpflicht betroffen ist, auf deren Einhaltung der Kunde besonders vertrauen durfte, ist unsere verschuldensabhängige Haftung auf Schadensersatz für alle nicht schon durch § 7 geregelten Ansprüche ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz
Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer werden in geschäftsnotwendigem Umfang verarbeitet und gespeichert.

§ 10 Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten wird das Gericht am Sitz der NAWA Heilmittel GmbH vereinbart, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt. Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt eine dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der weggefallenen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung als vereinbart. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke im Vertragstext.

NAWA Heilmittel GmbH 07/2008

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